Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der AV Networks GmbH

1. Geltung der Bedingungen Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Eventuell entgegenstehende Bedingungen des Käufers und Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von der AV Networks GmbH schriftlich bestätigt werden. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen und Preislisten gemachten Angaben über Gewicht, Maße, Leistungen, Abbildungen, Preise und Lieferfristen sind nur Richtwerte und können Änderungen unterliegen. Sie werden verbindlich, wenn sie im Vertrag oder in der Geschäftskorrespondenz von AV Networks GmbH ausdrücklich zugesichert werden. Sonst gelten die am Tage der Lieferung zutreffenden Daten.

2. Angebot, Vertragsabschluß, Lieferung. Die Angebote der AV Networks GmbH sind freibleibend und unverbindliche Annahmeerklärungen, sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der AV Networks GmbH. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Verkaufsangestellten der AV Networks GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise ab Lager der AV Networks GmbH zzgl. der am Tage gültigen Mehrwertsteuer. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Nimmt der Kunde die bestellte Ware nicht bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin ab, so gelten die Preise des Liefertages. Der Kunde ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne daß es einer vorherigen Zustimmung bedarf. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er der AV Networks GmbH durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat, es sei denn, daß die AV Networks GmbH einen festen Termin ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Jeglicher Schadensersatzanspruch , sei es auf Ersatz unmittelbarer Schäden und aller sonstigen Gewährleistungsansprüche, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen und höhere Gewalt befreien die AV Networks GmbH für die Dauer der Auswirkung von der Lieferpflicht. Die AV Networks GmbH kann wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

3. Preise Maßgebend für die Berechnung einzelner Lieferungen ist die letzte Preisliste der AV Networks GmbH, die dem Käufer zugesandt wurde, jedoch mit der Maßgabe, daß die AV Networks GmbH berechtigt ist ggf. eingetretene Preiserhöhungen (Veränderungen der Wechselkurse, Rohstoff- Verteuerungen, Frachten und dergleichen) nach ihrer Wahl weiterzugeben. Alle Preise verstehen sich ab Lager Recklinghausen - ab deutscher Grenze bzw. CIF deutscher Einfuhrhafen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Gewährleistung und Haftung Beanstandungen wegen Sachmängel, Falschlieferungen, Mengenabweichungen und wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung nach Eintreffen auf Mängel, Falschlieferung, Mengenabweichung und dergleichen sofort zu prüfen. Falschlieferungen, Mengenabweichungen und Transportschäden müssen innerhalb von 5 Tagen geltend gemacht werden, Garantieumtausch kann nur dann erfolgen, wenn die Ware in der Originalverpackung mit Zubehör (Kabel, Software, etc.) komplett an die AV Networks GmbH gesandt wird. Die Ware muß frei eintreffen und wird von der AV Networks GmbH unfrei wieder ausgeliefert. Der Austausch erfolgt ausschließlich nach Erhalt der defekten Teile. Eine detaillierte Beschreibung des Mangels ist beizufügen. Ohne diese Beschreibung und ohne die Vorlage der Rechnungs- bzw. Lieferscheinkopie ist kein Austausch möglich. Das Recht auf Wandlung oder Minderung besteht nur dann, wenn der reklamierte Mangel nach dreimaligem Nachbesserungsversuch, wofür angemessen Zeit und Gelegenheit bestanden haben muß, nicht behoben werden konnte. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Einheiten, treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Tonermaterialien und weitere Verschleißmaterialien, sowie die unsachgemäßer Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräte, sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, daß Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Austauschteile gehen in das Eigentum der AV Networks GmbH über. Vorlieferungen können nur gegen Rechnung, bzw. Nachnahme geliefert werden. Nach Erhalt der defekten Teile erfolgt eine Gutschrift. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß der mängelfreie Teil der Lieferung für den Kunden nicht verwendbar ist. Für die Mängel, die auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen sind, haftet die AV Networks GmbH wie folgt: - gegenüber Endverbrauchern und Endanwendern Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach der Wahl der AV Networks GmbH unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb von 24 Monaten - ohne Rücksicht auf Betriebsdauer - vom Tage des Gefahrenübergangs an gerechnet nachweislich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelnder Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Das Wahlrecht der AV Networks GmbH kann verlangen, daß der Kunde die nachzubessernde Sache auf seine Kosten und auf sein Risiko in das Werk des Lieferers zu verbringen hat. - gegenüber Fachhändlern und Wiederverkäufern Die AV Networks GmbH verpflichtet sich, unentgeltlich alle defekten Bauteile im Austausch innerhalb der 24 Monate nach Gefahrenübergang zu liefern. Die Nachbesserungsarbeiten bzw. Serviceleistungen sind vom Kunden selbst zu erbringen. Falls der Kunde diese Leistungen nicht erbringen kann oder möchte, so kann er die Serviceleistungen der AV Networks GmbH in Anspruch nehmen. In diesem Fall werden von der AV Networks GmbH nur die Kosten für die notwendigen Bauteile und Materialien übernommen, Werden Nachbesserungen und Serviceleistungen nötig, so wird der Arbeitslohn dem Kunden zu üblichen Marktpreiskonditionen gesondert in Rechnung gestellt. Die Serviceleistungen erfolgen in der Werkstatt der AV Networks GmbH. Alle an die AV Networks GmbH gerichteten Garantie-Sendungen sind frei Haus zu liefern und werden von AV Networks GmbH wieder unfrei versandt. Eine Verlängerung der Garantie besteht dadurch nicht. Bei allen an die AV Networks GmbH gelieferten defekten Geräte bzw. Teile, die sich nach der Überprüfung als mangelfrei erweisen, werden Überprüfungskosten je nach Aufwand, mindestens aber in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde der AV Networks GmbH die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist die AV Networks GmbH von der Mängelhaftung befreit. Wenn die AV Networks GmbH eine ihr gestellte, angemessene Nachfrist verstreichen läßt, ohne den Mangel zu beheben, oder wenn die Nachbesserung unmöglich ist oder von der AV Networks GmbH verweigert wird, so kann der Kunde das Recht der Minderung geltend machen. Kommt zwischen dem Kunden und der AV Networks GmbH eine Einigung über die Minderung nicht zustande, so kann der Kunde auch Wandlung verlangen. Das Recht des Kunden, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt des Gefahrenübergangs an, nach 24 Monaten. Die Haftung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten und elektrischer Einflüsse entstehen. Durch etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen Änderungen oder Reparaturarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Die AV Networks GmbH übernimmt ausdrücklich keine Garantie für Schäden, die durch den Anschluß an Zusatzgeräten, Erweiterungskarten oder äußere Einflüsse entstehen. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die AV Networks GmbH und deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.


5. Software Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf dieses weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.

6. Serviceleistungen Sämtliche Serviceleistungen der AV Networks GmbH z.B. Aufstellen von Geräten, Wartung, Generalüberholung, Reparatur erfolgen ausschließlich nach folgenden Bedingungen: Der Umfang der Leistungspflicht der AV Networks GmbH bestimmt sich nach dem von ihr bestätigten Auftrag, sowie nach ihren Service-Vorschriften. Der Kunde hat alle Vorkehrungen zu treffen, die für ungehinderten Beginn und zügige Durchführung der Leistung der AV Networks GmbH erforderlich sind. Die Preise für die Service-Leistung der AV Networks GmbH bestimmen sich nach der jeweils gültigen Service-Preisliste der AV Networks GmbH. Kostenvoranschläge können ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden um 15% überschritten worden. Die Leistung der AV Networks GmbH gilt als angenommen, wenn das betreffende Gerät nach Durchführung der Leistung funktionstüchtig zum Betrieb übergeben wird. Die Haftung für Schäden aus Service-Leistungen mit Ausnahme von vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden ist ausgeschlossen, soweit nicht die Haftpflichtversicherung der AV Networks GmbH eintritt.

7. Zahlungen Die Rechnungsbeträge sind mit dem Zugang sofort ohne Abzug fällig. Zahlungsziele müssen schriftlich unter den geltenden besonderen Bestimmungen zzgl. Aufgeld vereinbart werden. Rechnungen können auch für Teillieferungen ausgestellt werden. Wechsel oder andere Anweisungspapiere werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen. Diskont und Spesen sind sofort fällig. Die AV Networks GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Vorlage, Protestierungen, Benachrichtigungen und Zuteilung der Papiere bei Nichteinlösung, sofern ihr oder dem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Die AV Networks GmbH ist zur Abtretung der Forderungen aus der Geschäftsbeziehung berechtigt. Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Einzahlers zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die jeweils älteste offene Forderung des Kunden angerechnet. Bei Zahlungsverzug ist die AV Networks GmbH berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Kommt der Kunde mit einer Zahlung aus einem Geschäft in Verzug und/oder werden der AV Networks GmbH Umstände bekannt, die auf eine Minderung der Kreditwürdigkeit des Kunden schließen lassen, so ist die AV Networks GmbH berechtigt, alle Forderungen aus Geschäften sofort fällig zu stellen und sicherheitshalber die Herausgabe der von der AV Networks GmbH gelieferten Ware zu fordern. Die AV Networks GmbH ist dann auch berechtigt, vor Lieferung neuer Waren Vorauszahlungen oder Sicherstellung des Rechnungsbetrages zu verlangen oder von noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten. Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen erklärt werden. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit der AV Networks GmbH - Forderungen nicht.

8. Eigentumsvorbehalt Die AV Networks GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange ihr noch Forderungen aus den gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindungen mit dem Kunden zustehen. Der Kunde ist berechtigt, über die im Eigentum der AV Networks GmbH stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgemäß nachkommt. Bei der Verarbeitung der Ware der AV Networks GmbH durch den Kunden gilt die AV Networks GmbH als Hersteller und erwirbt Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt die AV Networks GmbH Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes ihrer Ware zu dem der anderen Materialien Ist im Falle der Verbindung der Ware der AV Networks GmbH mit einer Sache des Kunden oder eines Dritten diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis auf die AV Networks GmbH über. Der Kunde oder der Dritte gilt in diesem Fall als Verwahrer. Hat der Kunde auf von der AV Networks GmbH gelieferten und noch im Eigentum der AV Networks GmbH stehenden Datenträgern Daten aufgenommen, so bleibt das Eigentum der AV Networks GmbH davon unberührt. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf durch den Kunden oder einer ggf. dem Kunden gestatteten Vermietung von Waren, an denen die AV Networks GmbH Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt im Umfang des Eigentumsanteil der AV Networks GmbH an der verkauften oder vermieteten Ware zur Sicherung an die AV Networks GmbH ab. Auf Verlangen der AV Networks GmbH hat der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der im Eigentum der AV Networks GmbH stehenden Waren über den Standort der vermieteten Waren und über die gemäß vorstehender Bestimmungen an die AV Networks GmbH abgetretenen Forderungen zu geben, sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. Übersteigt der Wert der zur Sicherung zurückgenommenen Waren die Forderung der AV Networks GmbH um mehr als 25%, so wird die AV Networks GmbH auf Verlangen des Kunden insoweit Unsicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Tatsächlich oder rechtliche Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltware, sowie deren Beschädigung oder Abhandenkommen, sind der AV Networks GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen, im Falle der Pfändung ist der AV Networks GmbH das Pfändungsprotokoll oder der Pfändungsbeschluß vorzulegen. Kosten für notwendig werdende Investitionen durch die AV Networks GmbH hat der Kunde zu tragen.

9. Versand und Gefahrenübertragung Soweit der Kunde nichts anderes bestimmt, wählt die AV Networks GmbH die günstigste Versandart (Bahn bzw. Spedition, Post oder UPS) nach eigenem Ermessen. Lieferungen erfolgen unfrei ab Lager Bibertal. Die AV Networks GmbH ist auch berechtigt, hierfür eine zusätzliche Pauschale zu berechnen, sofern eine Pauschale in der Auftragsbestätigung oder der Rechnung ausgewiesen wird. Bei LKW-Versand trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei der AV Networks GmbH. Die Gefahr, auch für frachtfreie Lieferungen, geht auf den Käufer über, sobald die AV Networks GmbH die an den Kunden zu liefernde Ware an den Spediteur oder den Frachtführer oder an einen statt diesen eingesetzten Beförderer oder an eine sonstige zum Transport bestimmte Person übergibt. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Kunden.

10. Export Wir weisen darauf hin, daß die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte, bezogen auf die Ausfuhr, erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus. Die Zustimmungserklärungen sind vom Käufer vor der Verbringung der Waren einzuholen.

11. Datenschutz Die AV Networks GmbH wird die Daten der Kunden - soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetztes zulässig, (26 BDSG) - EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

12. Anzuwendes Recht, Unwirksamkeit, Erfüllungsort und Gerichtsstand Bestellung und Lieferung unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKA6, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Erfüllungsort ist Bibertal, Gerichtstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Günzburg, auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozeß.

Klassische Ansicht